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Fertigungstoleranz der Gehäusebohrung: H7, bei hoher dynamischer Beanspruchung, z.B. einer hydraulisch betätigten Klemmung H6.
Fertigungstoleranz der Welle: h5 (max. h6). Welle und Bohrung sind zylindrisch mit einer gemittelten Rauhtiefe Rz = 2,5 ... 6,3µm spanabhebend herzustellen. Die Funktionsflächen der Anschlussteile, welche zur Spannkrafteinleitung bei den Spannelementen dienen, sind mit einer Planlaufgenauikeit von 0,01mm bzw. nach IT4 zu fertigen.
Damit die Beanspruchung der Nabe bzw. der Gehäusebohrung im elastischen Bereich bleibt, empfehlen wir als Mindestnabenwandstärke:
- Stahl C45 = 0,6x(d2-d1)
- Aluminium-
legierungen = 1,0x(d2-d1) Mindestfestigkeit F 38 Nur zulässig beim Einsatz als Verbindungselement. Ungeeignet bei hoher Wechselbeanspruchung Spannen/Lösen.
- Grauguss GG25 = 1,0x(d2-d1)
(lunkerfreier Guss)
Die genaue Berechnung der auftretenden Gehäusespannung ist wegen der komplexen Verhältnisse nur begrenzt möglich. In kritischen Anwendungsfällen sollte deshalb ein Spannversuch unter Betriebsbedingungen durchgeführt werden.
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